Beitragsordnung

§1 Beitragsgruppen

Es gibt vier Beitragsgruppen:

  1. Vollzahler (natürliche Personen)
  2. Vollzahler (juristische Personen)
  3. Ermäßigt (eingeschriebene Studierende in einem Bachelor- oder Masterstudiengang, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger). Zur Erlangung des reduzierten Beitragssatzes bei bestehender Mitgliedschaft ist ein Antrag zu stellen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen.
  4. Ehrenmitglieder

§2 Beiträge

Es gilt der folgende Jahresbeitrag:

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Vollzahler (natürliche Personen) 60,00 Euro
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Vollzahler (juristische Personen) mindestens 100,00 Euro.
  3. Der ermäßigte Beitrag beträgt 20,00 Euro.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  5. Sachbeiträge und Spenden über den Beitrag hinaus liegen im Ermessen jedes einzelnen Mitglieds.
  6. Für Vereine gilt die Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit.

§3 Beitragsbefreiung durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen.

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im Voraus zu zahlen und ist auch für das Quartal fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Bei Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet, sofern der Vorstand dieses beschließt.

§5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 3. Februar 2008 sowie der Anpassung der Mitgliedsbeiträge mit Beschluss auf der Mitgliederversammlung am 2. Juli 2022 in Kraft.